Das bieten wir

Der Landkreis Gießen unterstützt die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendvereinen und –verbänden im Landkreis Gießen durch finanzielle Zuwendungen. Für folgende Veranstaltungen gibt es die Möglichkeit beim Landkreis Gießen (Abteilung Jugendförderung) Zuschüsse zu beantragen:

Gefördert werden:

  • Freizeiten
  • Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter*innen aus der Arbeit mit jungen Menschen
  • Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung und des präventiven Kinder- und Jugendschutzes
  • Studienfahrten zum Thema Nationalsozialismus
  • Studienfahrten zum Thema SED-Diktatur
  • Internationale Begegnung junger Menschen
  • Projekte
  • Offene Jugendarbeit – Jugendraum, Jugendzentrum, Jugendclub
  • Beschaffung von Material für Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung
  • Maßnahmen zur Förderung der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung von Mädchen und Jungen
  • Maßnahmen zur Jugendbeteiligung

Die Voraussetzungen zur Förderung entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien unter www.lkgi-jugendfoerderung.de/zuschusse.html

Bei Fragen helfen wir als Kreisjugendring Gießen e.V. gerne unter 01234/ 56789 weiter.

Materialverleih

Als KJR haben wir ein umfangreiches Materiallager. Hier können sich Mitgliedsverbände günstig und unkompliziert über Zeltmaterial bis hin zu Lichterketten vieles ausleihen. Außerdem schaffen wir immer wieder neue Materialien an um somit Jugendarbeit im Landkreis Gießen zu unterstützen.

Ihr wollt Material ausleihen? Wendet euch am besten an:
vorstand@kjr-giessen.de oder 0641 319 60

Juleica. Das Ehrenamt stärken.

Die Juleica steht für eine gute Ausbildung nach bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards und ist der Ausweis für die in der Jugendarbeit ehrenamtlich Tätigen. Durch die Akzeptanz der Juleica in Politik und Gesellschaft stärkt sie das Ehrenamt, ohne das wesentliche Bereiche der Gesellschaft – im wahrsten Sinne des Wortes – alt aussehen würde.

Allein in Deutschland engagieren sich mehr als 20 Millionen Menschen in unterschiedlichsten Bereichen, wie Politik, Kirche, Kultur, Sport und Sozialem mit dem gemeinsamen Ziel, dass Leben lebenswert und menschlich zu machen.

Der Bonus

Um sich bei den ehrenamtlich engagierten Jugendlichen zu bedanken, nutzen die Kommunen einige Möglichkeiten, wie kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad oder vergünstigte Eintritte bei Veranstaltungen, Kinos und im Museum.

Schaut einfach mal auf der Webseite www.juleica.de, welche Vergünstigungen euch in Stadt und Landkreis erwarten!

Juleica
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Das Antragsverfahren

Das Online-Antragsverfahren bietet viele Vorteile: die Anträge gehen nicht verloren, der Kostenaufwand geringer und vor allem erhalten die JugenleiterInnen ihre Karte nun viel schneller.

Und so geht’s:

Voraussetzungen

Um die Juleica online beantragen zu können, musst du:

  • eine Juleica-Ausbildung nach den Richtlinien in Hessen (jeweiligem Bundesland) absolviert haben
  • eine Erste-Hilfe-Ausbildung nach den Richtlinien in Hessen (deinem Bundesland) absolviert haben
  • tatsächlich (ehrenamtlich) in der Jugendarbeit tätig sein
  • eine Emailadresse besitzen und
  • ein digitales Passfoto ins Netz laden
Online-Antrag

www.juleica.de aufrufen, um direkt zum Online-Antrag zu gelangen musst du nun auf der Startseite den Button „Hier beantragen“ anklicken.

Registrieren

Für deinen ersten Online-Antrag musst du dich zunächst registrieren und hierfür deinen Namen, deine Emailadresse sowie dein Bundesland angeben und dann noch die Datenschutzbestimmung bestätigen.

Infos zum Online-Antrag

Nach Registrierung erhältst du eine E-Mail mit deinem Passwort, mit dem du dich dann einloggen kannst. Klicke einfach auf „Antrag stellen“ und los geht‘s!

  • zunächst gibst du deine persönlichen Daten an und lädst ein Passfoto hoch.
  • dann musst du den Träger, für den du tätig bist, aus einer Liste auswählen; dazu musst du das Bundesland / den Kreis / den Ort angeben, indem du beschäftigt bist. Im Feld „gefunde Träger“ findest du dann deine Einrichtung/Verband/Verein/Träger, den du nun anklicken kannst.
  • in Schritt 3-5 werden einige statistische Fragen erhoben, deren Beantwortung freiwillig ist.
  • um nun deine Juleica zu beantragen, muss du die Datenschutzbestimmungen und die Selbstverpflichtung akzeptieren und vorher bitte auch gründlich lesen!
  • jetzt hast du es fast geschafft und musst deine Daten nochmal kontrollieren, bevor du abschließend auf „Antrag stellen“ klickst.
  • wenn dein Antrag durch den freien und dann öffentlichen Träger geprüft wurde, wird deine Juleica gedruckt und dir zugeschickt. Du bekommst hier jeweils eine Benachrichtigung per Email, wenn dein Antrag einen neuen Status erreicht hat!

Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeit

Solltest du auf Freizeiten, Zeltlager oder für Fortbildungen ehrenamtlich tätig sein, gibt es eine Freistellung vom Arbeitgeber.

Jede*r Beschäftige der Privatwirtschaft, von gemeinnützigen Organisationen oder anderen Betrieben, die nicht dem öffentlichen Dienst zuzurechnen sind, hat in Hessen Rechtsanspruch auf bezahlten Sonderurlaub.

Das Land Hessen gewährt auf Grund dieses Gesetzes für jeden vollen Arbeitstag unbezahlter Freistellung (auf Antrag) einen Ausgleich bis zu einem Betrag von 60 Euro. Im Falle unbezahlter Freistellung für halbe Tage erfolgt der Ausgleich entsprechend. Die Freistellung wird gewährt für die Tätigkeit als Leiter*in, pädagogische Mitarbeiter*in oder Helfer*in bei Veranstaltungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Weiterhin gilt die Freistellung für die Leitung, pädagogische Mitarbeit oder Teilnahme an Veranstaltungen (Tagungen, Lehrgängen, Seminaren), die von Jugendverbänden durchgeführt werden. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann auch der Aus- und Fortbildung dienen.

Neuregelungen Freistellung in Hessen

Anträge laufen über den jeweiligen Verband oder Verein
Der*die Antragsteller*in wendet sich an seine Jugendgruppe, seinen Verband oder Verein, die*der eine Freistellung anstrebt. Danach stellt er*sie einen Antrag auf Freistellung an den Landesverband. Dieser prüft die Angaben, stellt einen Antrag auf Freistellung an den Arbeitgeber der*des Ehrenamtlichen und leitet schließlich die Antragsdaten an den Hessischen Jugendring zur Prüfung und Befürwortung weiter. Der Hessische Jugendring schickt dem Arbeitgeber bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Befürwortung der Freistellung.

 

Teilnahmebescheinigung ab sofort notwendig

Arbeitgeber benötigen für den Antrag auf Rückerstattung der Lohnkosten ab 01.01.2013 eine Teilnahmebestätigung des Verbandes, die der*m Arbeitnehmer*in die Teilnahme an der Maßnahme für den beantragten Zeitraum bescheinigt.

Selbstständige haben keinen Anspruch auf Erstattung von Lohnkosten

Selbstständige werden hiermit darauf hingewiesen, dass es im HKJGB keine gesetzliche Grundlage für eine Erstattung der Lohnkosten an selbstständig Tätige gibt. Gesetz und Kommentierung heben auf den Beschäftigungsbegriff ab. Danach können Selbstständige nur eine Erstattung erhalten, soweit sie über einen Arbeitsvertrag verfügen und damit in einem Dienstschuldverhältnis stehen (z.B. als Geschäftsführer in einer eigenen Firma). Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) lehnt mit Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen alle Anträge von selbstständig Tätigen auf Lohnkostenerstattung ab, die nicht in einem solchen Dienstschuldverhältnis stehen.

In den Anträgen, die der HJR bearbeitet, ist nicht klar erkennbar, ob der/die ehrenamtlich Tätige in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist. Die Befürwortung des Hessischen Jugendrings bezieht sich auf die Veranstaltung, für die eine Freistellung beantragt wird. Die Prüfung des Anspruchs auf Lohnkostenerstattung obliegt dem HAVS.

Bildungsurlaub

Das sind fünf Tage, die den Kopf verändern. Eine Vielzahl von Bildungsurlaubsseminare wird dabei von den hessischen Jugendverbänden angeboten.

Es gibt (auch in Hessen) die Möglichkeit, sich als Arbeitnehmer*in oder Auszubildende*r zur politischen oder beruflichen Bildung freistellen zu lassen. Außerdem gibt es die Möglichkeit für eine Freistellung zur Qualifizierung und Fortbildung für ein Ehrenamt.

In Hessen werden die Veranstaltungen zum Bildungsurlaub für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre von den hessischen Jugendverbänden, den kommunalen Jugendbildungswerken und weiteren freien Trägern durchgeführt. 

Der Hessische Jugendring unterstützt die Bildungsurlaubsangebote der Jugendverbände durch Fachtagungen und Fortbildungen, die Moderation eines fachlichen Erfahrungsaustausches, fachpolitische Stellungnahmen und gesetzliche Grundlagenarbeit sowie durch eine politische und öffentliche „Lobbyarbeit“.